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Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

wir helfen Euch gern bei Fragen und Problemen. Unser Service ist kostenlos, kompetent und absolut vertraulich. Wir sind erfahren in langjähriger Schul- und Personalratsarbeit.

Wenn Ihr links auf Mitglieder klickt, werdet Ihr feststellen, dass jede Schule im Regierungsbezirk Düsseldorf eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner hat. Diese Kolleginnen und Kollegen betreuen Euch vor Ort und haben zu diesem Zweck auch ihre private Telefonnummer angegeben. So sind sie leichter für Euch erreichbar.

Nachruf

Mit tiefen Bedauern nehmen wir Abschied von Michael Wessendorf, unserem sehr geschätzten Personalrats- und Vorstandsmitglied.

Mit seiner fachlichen Kompetenz und seinem unermüdlichen Engagement für die Belange der Kolleginnen und Kollegen hat er unseren Arbeitsalltag im Personalrat nachhaltig geprägt. Wir werden seine humorvolle, zugewandte Art vermissen.

Als überzeugter Gewerkschafter setzte er sich stets für Gerechtigkeit und faire Arbeitsbedingungen ein. Sein ganz besonderes Augenmerk galt allen befristet Beschäftigten an unseren Schulformen.

Die Erinnerung an seine Leidenschaft und seinen Einsatz werden uns stets begleiten.

 

michaelwessendorf

 

Professionsübergreifende Veränderungswünsche

Pädagogische Fachkräfte können sich in der Regel wie Lehrkräfte versetzten lassen. Manche entwickeln dabei den Wunsch, das Einsatzfeld zu ändern, z.B. kann ein*e Schulsozialarbeiter*in den Wunsch haben, als MPT Fachkraft zu arbeiten. Oder eine MPT-Fachkraft mit Studium möchte als Sozialpädagoge*in der Schuleingangsphase tätig werden.

Solche professionsübergreifenden Versetzungswünsche, die nicht unbedingt mit einem Ortswechsel, sondern mit einem Wechsel des Tätigkeitsfeldes verbunden sind, sind an die Bezirksregierung zu richten.

Dort erfolgt eine individuelle Beratung hinsichtlich der erforderlichen Qualifikation, des Arbeitsvertrags mit Vertragsänderung/Vertragsauflösung, der Stufenzuordnung, der Arbeitszeit, der Urlaubsregelung. Diese Punkte können je nach bisher ausgeübter Tätigkeit und zukünftig auszuübender Tätigkeit unterschiedlich ausfallen. Letztendlich handelt es sich nicht um eine Versetzung, sondern um einen neuen Arbeitsvertrag bzw. einen Änderungsvertrag.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Richtig antworten

Wenn du ein Angebot für ein BEM durch die Bezirksregierung bekommst, so kannst du ihm zustimmen, es ablehnen oder ankreuzen, dass es zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich ist. Wenn es für dich zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich ist, dann empfehlen wir dir anzugeben, wie es für dich weitergeht und reagiere trotzdem fristgerecht. Wichtige Gründe für eine Verschiebung des BEM können sein: Therapie, deren Erfolg noch abgewartet werden soll (nicht länger als 6 Monate) oder ausstehende Reha, stufenweise Wiedereingliederung in 2-3 Monaten (Nachweis beilegen). Wenn du kommentarlos ein BEM zum jetzigen Zeitpunkt nicht für erforderlich hältst oder ablehnst, dann kann die Bezirksregierung – wegen fehlender Perspektive- deine Dienst-/Arbeitsfähigkeit durch den Amtsarzt (Beamte) oder einen Arbeitsmediziner (Tarifbeschäftigte) untersuchen lassen.

​​​​​​​Im Zweifelsfall kontaktiere vor der Antwort deinen zuständigen Schulbetreuer aus dem Personalrat. Viele Infos rund um das BEM findest du in unserem Download-Bereich.

Veränderung der Besoldung der Lehrkräfte

Die Landesregierung hat beschlossen, dass die A12-Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I zukünftig A13 erhalten sollen. Das Gesetz hierzu befindet sich zur Zeit in der Erarbeitungsphase. (Verabschiedungsphase)

Der Angleich soll in fünf Schritten, bis 2026 erfolgen. Rückwirkend zum 1. November 2022 erhalten die betreffenden Lehrkräfte eine Zulage. Die Erstauszahlung hierzu soll zu Beginn des Jahres 2023 durchgeführt werden. Weitere Erhöhungen sollen jeweils zum 1. August durchgeführt werden.

Die vergleichbar tarifbeschäftigten Lehrkräfte sollen ebenfalls tarifrechtlich angeglichen werden, auch hier ist ein Zulagensystem vorgesehen.

Details sind unterdessen auf der Homepage des Landes veröffentlicht: https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/merkblatt_tarifbeschaeftigte_221214.pdf

Weiteres, beispielsweise was aus beförderten Lehrkräften wird, hat das Ministerium noch nicht bekannt gegeben.

Einsatz und Aufgabenbereiche von MPT-Kräften

Seit 2018 sind Fachkräfte der Multiprofessionellen Teams (MPT) im Gemeinsamen Lernen unterstützend bei der Erziehung, im Unterricht und in der Beratung an Gesamt-, Sekundar- und PRIMUS-Schulen tätig. Auf Grundlage des Erlasses vom 05.05.2021 und des Änderungserlasses vom 12.10.2021 zum Einsatz der MPT-Fachkräfte fand am 24.01.2022 eine Dienstbesprechung der Bezirksregierung mit den Schulleitungen statt.

Ein neuer Info-Flyer zum Einsatz und zu den Aufgabenbereichen von MPT-Kräften kann im Downloadbereich unter allgemeine Infos abgerufen werden.

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